AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Orange Suites“ der Orange Suites GmbH Stand 23.12.2025

1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, gesamten Wohnungen, Häusern oder einzelnen Betten sowie alle mit dem Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Orange Suites GmbH (vertreten durch Adrian Weinhart und Daniel Weinhart), Wihlerweg 8, 79111 Freiburg im Breisgau – im Folgenden „Leistungserbringer“.

2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung

2.1. Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Diese kann sowohl mündlich am Telefon erfolgt sein, als auch schriftlich. In dem Moment, indem der Leistungserbringer (Orange Suites GmbH) auf Wunsch des Gastes Zeiträume für diesen zurückhält, besteht bereits eine verbindliche Reservierung. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Orange Suites GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Im Rahmen der Reservierung hat der Gast eine unverbindliche Ankunftszeit zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Angabe einer Ankunftszeit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt.

2.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von max. 50% (Anzahlung) oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden in der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt und werden damit Bestandteil des Vertrages. Der Leistungserbringer ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen ist der Leistungserbringer berechtigt, Zwischenzahlungen über die erbrachten Leistungen zu verlangen.

2.4 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Forstsetzung des Vertragsverhältnisses. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.

2.5 Der Leistungserbringer behält sich ausdrücklich vor, wen er als Gast aufnimmt. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit VertreterInnen der unter Punkt 5.3 genannten Weltanschauungen geschlossen.

2.6 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumlichkeiten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem/der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Räumlichkeiten zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

2.7 Vertragsabschluss mit Gruppen Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen, Seminargruppen usw. – nachstehend „Gruppe“ genannt – unterbreitet der Leistungserbringer auf Anfrage ein schriftliches Angebot und bietet damit allen TeilnehmerInnen der Gruppe den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage dieser AGBs sowie der Hausordnung verbindlich an. Im Übrigen gelten die vorgenannten Punkte. Der Vorstand, der/die KlassenlehrerIn, der/die LeiterIn usw. – nachstehend „der/die Gruppenverantwortliche“ – ist VertreterIn aller Gäste. Er/Sie ist für alle Erklärungen des Leistungserbringers gegenüber den TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen empfangsbevollmächtigt. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des/der Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Leistungserbringer zustande. Änderungen oder Ergänzungen der Annahmeerklärung gegenüber dem Angebot des Leistungsempfängers/der Leistungsempfängerin führen nur dann zum Vertragsabschluss, wenn der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin diese geänderte Annahmeerklärung bestätigt. Der/Die Gruppenverantwortliche bzw. die Organisation, in deren Namen er/sie handelt, hat für alle Verpflichtungen der einzelnen Gäste selbst einzustehen, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3 Entgelte

3.1 Die Pflicht zur Entrichtung der Entgelte entsteht mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrags.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

3.3 Vertragsstrafen und Reinigungsleistungen verstehen sich als Bruttopreise, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise bezeichnet.

3.4 Gerät der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann der Leistungserbringer eine angemessene Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro erheben, sofern nicht im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Handelt es sich bei dem Gast um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB 40,00 Euro.

4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers


4.1 Im Falle eines Rücktritts des Gastes sind, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende pauschalierte Stornokosten zu zahlen: Für jede einzelne gebuchte Übernachtung wird die Höhe der Stornokosten danach bestimmt, wie viele Tage zwischen dem Zugang der Stornierungserklärung beim Leistungserbringer und dem jeweiligen Übernachtungsdatum liegen:

  • Für Übernachtungen, deren Datum im Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bis zu 7 Tage in der Zukunft liegt: 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Für Übernachtungen, deren Datum 8 bis 14 Tage in der Zukunft liegt: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Für Übernachtungen, deren Datum 15 bis 21 Tage in der Zukunft liegt: 25 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Für Übernachtungen, deren Datum mehr als 21 Tage in der Zukunft liegt: keine Stornokosten

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Leistungserbringer. Die vorstehenden Stornobedingungen gelten gleichermaßen für Einzel- und Gruppenreservierungen, sofern einzelvertraglich keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Diese Stornobedingungen gelten auch für online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die pauschalierten Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Leistungserbringer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.2 Berechnungsgrundlage für die Stornokosten ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis der jeweiligen Übernachtung. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die nach Ziffer 4.1 berechneten Stornokosten angerechnet. Übersteigen geleistete Anzahlungen die nach Ziffer 4.1 geschuldeten Stornokosten, wird der übersteigende Betrag dem Gast erstattet. Der Leistungserbringer ist berechtigt, zusätzlich Ersatz für solche Aufwendungen zu verlangen, die im Namen und auf Veranlassung des Gastes bei Dritten gebucht wurden und im Falle der Stornierung nicht kostenfrei storniert werden können. Dem Gast bleibt auch insoweit der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Bei Teilrücktritten vom Vertrag wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Gast davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10 % des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei.

4.4 Dem Leistungserbringer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist als die nach Ziffer 4.1 pauschalierten Stornokosten. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene, nachweisbare Schaden zu ersetzen. Weitergehende gesetzliche


5 Rücktritt des Leistungserbringers

5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist; Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen – z. B. in der Person und Alter des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für: 

  • Junggesellenabschiede
  • Mitführen von Tieren aller Art
  • Vertreter menschenverachtender (rassistisch, rechtsextrem, antisemitisch, islamophob, etc.) Weltanschauungen
  • Vertreter homophober, transphober und/oder sexistischer Weltanschauungen

6 Wohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

6.1 Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund verspäteter Räumung der Unterkunft für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr 50 % des für diesen Tag im Buchungssystem hinterlegten Übernachtungspreises, ab 12:00 Uhr 100 % dieses Übernachtungspreises in Rechnung stellen.

6.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden in der Wohnung, nicht vertragsgemäße Nutzung sowie für erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen. Ein erhöhter Reinigungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn die Unterkunft nicht besenrein übergeben wird oder über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzungen vorliegen.

6.4 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.

7 Haftung des Leistungserbringers

7.1 Der Leistungserbringer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Leistungserbringer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Leistungserbringer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7.2 Den Leistungserbringer trifft keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder Naturgewalt.

7.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Leistungserbringer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7.4 Dem Gast ist bekannt, dass eine Besonderheit der Wohnung darin besteht, dass Leistungserbringer und Reinigungspersonal Ersatzschlüssel für die gemietete Wohnung besitzen.

7.5 Eigenverantwortliche Nutzung / Haftung des Gastes / Winterdienst Die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten, aller dazugehörigen Einrichtungen, Ausstattungsgegenstände sowie sämtlicher angebotener oder geduldeter Leistungen erfolgt durch den Gast auf eigene Verantwortung. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände sachgemäß zu nutzen und sich vor deren Nutzung über mögliche Risiken zu vergewissern. Dies gilt insbesondere für Außenflächen, Zugangswege, Treppen, Höfe, Stellplätze sowie sonstige nicht überdachte Bereiche. Der Gast ist selbst für die Beachtung witterungsbedingter Gefahren verantwortlich. Der Winterdienst, insbesondere das Räumen von Schnee sowie das Streuen von Salz oder sonstigen Streumitteln, obliegt nicht dem Leistungserbringer, sondern erfolgt durch den Gast auf eigene Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig. Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Sachschäden, die dem Gast oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten, Außenflächen, Einrichtungen oder Leistungen entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Leistungserbringers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Gast haftet selbst für Schäden oder Verletzungen, die er sich oder Dritten durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Hinweisen, der Hausordnung, Sicherheitsregeln oder witterungsbedingten Gefahren verursacht.

8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen (Meldegesetz) ein Jahr bzw. bei Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden – das gilt auch für E-Mails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann so klein wie möglich ist.

9 Nichtrauchen in den gemieteten Räumlichkeiten Die Wohnungen, Häuser und sonstigen Unterkünfte der Orange Suites GmbH sind ausnahmslos Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen untersagt. Bei einem Verstoß ist der Leistungserbringer berechtigt, dem Gast die Kosten einer erforderlichen Ozonreinigung in Höhe von 500 Euro netto pro eingesetztem Ozongerät in Rechnung zu stellen. Die Anzahl der erforderlichen Ozongeräte richtet sich nach Art und Umfang der Rauchbelastung sowie nach der Anzahl der betroffenen Räume. Darüber hinaus können Verdienstausfall sowie weitere Kosten für Reinigung und entstandene Sachschäden gesondert berechnet werden.

10 Haustiere Das Mitbringen von Tieren aller Art ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer berechtigt, die Buchung zu stornieren. Ausnahme sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Sofern entgegen diesem Verbot Tiere mitgeführt werden, ist der Leistungserbringer berechtigt, den hierdurch entstehenden erhöhten Reinigungsaufwand pauschal mit 50 Euro brutto in Rechnung zu stellen.

11 gewerbliche Nutzung

11.1 Die Nutzung zum Angebot kommerzieller Dienstleistungen, insbesondere mit Kundenbesuch durch den Gast bedarf in sämtlichen Unterkünften der „Orange Suites GmbH“ der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leistungserbringers.

11.2 Die Erbringung oder Anbahnung von sexuellen Dienstleistungen in den Unterkünften der „Orange Suites GmbH“ ist strikt verboten. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, die Vermietung von Räumen oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, die sexuelle Handlungen beinhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Klausel behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und die Gäste aus der Unterkunft zu weisen, bereits geleistete Zahlungen werden einbehalten. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht, vom Gast als Schadensersatz 5000€ für zu erwartenden Ansehensschaden sowie Probleme mit der Nachbarschaft und Hausgemeinschaft einzufordern. Sämtliche Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanten Vorgängen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

11.3 Der Leistungserbringer übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die gegen diese Klausel verstoßen, und distanziert sich von jeglichen illegalen Aktivitäten, die innerhalb der Unterkunft stattfinden.

12 Weitere Pflichten des Gastes Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung ist auf der Webseite des Leistungserbringers einsehbar und liegt darüber hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten aus. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes auszuüben.

13 Reinigung / Endreinigung Die Endreinigung wird pauschal mit 25 Euro brutto pro Bett im Apartment berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, mindestens jedoch 80 Euro brutto pro Apartment. Bei Aufenthalten ab 21 Tagen erfolgt alle 14 Tage eine Zwischenreinigung. Diese wird mit 20 Euro brutto pro Bett berechnet, mindestens jedoch 70 Euro brutto pro Zwischenreinigung. Die Reinigungsgebühren umfassen neben der eigentlichen Reinigung der Unterkunft auch die Anfahrt sowie einen professionellen Wäscheservice einschließlich hygienischer Aufbereitung der Bettwäsche, Handtücher und sonstiger Textilien nach branchenüblichen Standards.

14 Hausordnung

14.1 Die Wohnung wird vom Leistungserbringer in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Leistungserbringer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.

14.2 Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

14.3 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung, wie zum Beispiel dem Feiern einer Party, der Ruhestörung oder der Nutzung des Objekts von nicht in der Buchung aufgeführten Personen oder mehr Personen als in der Buchung vom Gast angegeben sind ein gesondertes Entgelt zu verlangen (Siehe Leistungstabelle 1) Die Leistungstabelle ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14.4 Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Leistungserbringer ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

14.5 Alle Hausordnungspunkte findet der Gast außerdem in den Unterlagen in dem vermieteten Objekt.

15 Reiseverbote Wurde in der Zeit der getätigten Buchung ein Reiseverbot oder ein (Teil)Lockdown veranlasst, bestätigt der Gast, dass es sich bei seiner Reise um eine geschäftliche, dienstliche, medizinisch notwendige oder Reise aus moralischen und/oder ethischen Gründen etwa einer Beerdigung handelt.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen soll eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken.

16.2 Es gilt deutsches Recht.

16.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung einer oder mehrerer unserer Unterkünfte, einschließlich der Wirksamkeit, Auslegung und Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ausschließlich der Gerichtsstand Freiburg im Breisgau vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

16.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens mit dem Zustandekommen einer verbindlichen Buchung Vertragsbestandteil. Eine verbindliche Buchung kommt insbesondere dann zustande, wenn der Gast auf eine Buchungsanfrage, Buchungsbestätigung oder Reservierungsbestätigung des Leistungserbringers hin in Textform im Sinne des § 126b BGB (z. B. per E-Mail, über ein Online-Buchungssystem oder eine vergleichbare elektronische Erklärung) bestätigt, dass er die Buchung verbindlich vornehmen möchte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat. Mit Abgabe dieser Erklärung erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Einer gesonderten schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift, insbesondere im Rahmen eines Check-ins, bedarf es nicht.

Leistungstabelle

Sämtliche in der nachfolgenden Leistungstabelle genannten Beträge verstehen sich als Bruttopreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.